08 Januar 2007

Unterhaltszahlung und nachehelicher Unterhalt: Die Unterhaltrechtsreform

Die neue Unterhaltsrechtsreform soll in diesem Quartal 2007 verwirklicht werden. Im wesentlichen soll die Reform Ehepartnern auch nach der Scheidung ein Leben an der "Armutsgrenze" ersparen.

Beispiel: Mann netto 2500€ im Monat., zwei Kinder (8 und 13) die bei der Mutter blieben. Der nacheheliche Unterhalt beträgt ca. 1600 Euro. Dem Mann bleiben noch 890 Euro. Das ist nämlich der Selbstbehalt, der ihm zusteht.

Eigentlich müsste er noch mehr zahlen.

Von 890 Euro muss alles bezahlt werden: Miete, Strom, Wasser, Telefon, Essen, Auto für die Fahrt zur Arbeit.

Befürworter der Reform argumentieren:

Dem "zahlenden Partner" (meist Väter) bleibt kein Geld um irgendwann wieder eine zweite Familie zu gründen - und: es bedeutet fast ein Leben an der Armutsgrenze.

Ist das der Grund, warum so wenig Partner überhaupt Unterhalt zahlen?

Nach dem Motto: einmal Chefarztgattin immer Chefarztgattin, wurden die Unterhaltszahlungen so festgelegt, dass der Lebensstandard der Frau nach der Scheidung erhalten bleibt.

Die neue Reform soll die Unterhaltszahlung und den nachehelichen Unterhalt so regeln, dass "Zweitfamilien" eine realistische Chance haben.

Die neuen Regelungen sollen auch für alle "Altfälle" gelten, aber "behutsam" umgesetzt werden...

Mein Buchtipp:



Mehr Infos zur Reform:

http://www.bmj.bund.de/